Glarner landsgemeinde
Die Landsgemeinde ist die Versammlung der stimmberechtigten Landeseinwohner und oberstes Organ des Kantons. Sie nimmt noch einige wenige Wahlen vor: den Landammann und den Landesstatthalter aus dem Kreis der an der Urne gewählten Regierungsräte, die Richter und den Staatsanwalt. Vor allem aber ist sie für Verfassungs- und Gesetzgebung, für die Festsetzung des Steuerfusses und wichtige Sachentscheide zuständig. [ mehr ]